Der Auftraggeber erklärt, dass er Eigentümer des eingesendeten Gerätes ist.
Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer eine rechtsgeschäftliches Pfandrecht an dem eingesandten Gerät ein.
Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, das Gerät selbst ohne Einschaltung öffentlich bestellter Personen zu verwerten.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Gerät zu einem marktüblichen Preis anzubieten oder mit einem Startpreis von 1,– € zu versteigern.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Verwertungserlös in Höhe seiner offenen Forderungen zuzüglich von Versandkosten und einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 € einzubehalten.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen verbleibenden Restbetrag an den Auftraggeber auszuzahlen.
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