Vereinbarung über Pfandrecht und Verwertung
Todor Nikolov, Zum Liebeneck 8, 91171 Greding
Stand: 21.08.2021
- Der Auftraggeber erklärt, dass er Eigentümer des eingesendeten Gerätes ist.
- Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer eine rechtsgeschäftliches Pfandrecht an dem eingesandten Gerät ein.
- Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, das Gerät selbst ohne Einschaltung öffentlich bestellter Personen zu verwerten.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Gerät zu einem marktüblichen Preis anzubieten oder mit einem Startpreis von 1,– € zu versteigern.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Verwertungserlös in Höhe seiner offenen Forderungen zuzüglich von Versandkosten und einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 € einzubehalten.
- Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen verbleibenden Restbetrag an den Auftraggeber auszuzahlen.