Todor Nikolov, Zum Liebeneck 8, 91171 Greding
Stand: 01.01.2023
1.1. Todor Nikolov („Auftragnehmer“) bietet die Reparatur von Elektronikgeräten („Gerät“) sowie Datenrettungen („Reparatur“) an. Diese AGB gelten für alle Reparaturleistungen des Auftragnehmers. AGB des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.
1.2. Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Individuelle Abreden zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen AGB.
2.1. Ein Reparaturauftrag kommt durch ein Angebot des Auftragnehmers und Annahme durch den Auftraggeber zustande.
2.2. Um ein Angebot des Auftragnehmers zu erhalten, muss der Auftraggeber das Gerät zusammen mit einem ausgefüllten Formular einsenden. In dem Formular müssen Daten zur Person des Auftraggebers, zum Gerät, der Entsperrcode und eine Fehler- bzw. Schadensbeschreibung enthalten sein. Die Einsendung erfolgt auf Kosten des Auftraggebers.
2.3. Der Auftragnehmer wird das Gerät in der Regel innerhalb von 1 bis 20 Werktagen diagnostizieren und dem Auftraggeber ein rechtsverbindliches Angebot für eine Reparatur per E-Mail übersenden. Kann der Auftragnehmer innerhalb von 1 bis 20 Werktagen kein Angebot erstellen, wird er den Auftraggeber kontaktieren und ihm den voraussichtlichen Termin für die Übersendung eines Angebots mitteilen. Der Auftraggeber kann in diesem Fall wählen, ob er auf das Angebot wartet, das Gerät kostenfrei entsorgt oder gegen Übernahme der Versandkosten an ihn zurückgesendet wird. Der Auftraggeber trägt keine Gebühr für die Diagnose.
2.4. Der angebotene Preis ist ein Festpreis und bezieht sich ausschließlich auf die angebotene Reparatur. Stellen sich während der Reparatur weitere Mängel heraus, welche der Auftraggeber reparieren lassen möchte, wird der Auftragnehmer den zusätzlichen Aufwand gesondert berechnen.
2.5. Der Auftraggeber kann das Angebot des Auftragnehmers per E-Mail annehmen oder ablehnen.
2.6. Lehnt der Auftraggeber das Angebot ab, kann er zwischen einer kostenfreien Entsorgung oder einer Rücksendung des Geräts gegen Zahlung einer Diagnosegebühr in Höhe von 59,90,– € inkl. MwSt. wählen. Versandkosten für die Rücksendung sind in der Diagnosegebühr enthalten. Das Gerät wird in einem montierten Zustand an den Auftraggeber zurückgesendet. Auf Wunsch des Auftraggebers werden nicht funktionsfähige Teile, die bei der Diagnose ausgebaut wurden, zusammen mit dem Gerät zurückgesendet. Es ist wichtig, dass der Auftragnehmer dies sagt, wenn er das Angebot ablehnt. Äußert der Auftraggeber diesbezüglich keinen Wunsch, werden die ausgebauten Teile entsorgt.
2.7. Nimmt der Auftraggeber das Angebot an, beginnt der Auftragnehmer innerhalb von drei Werktagen nach Zugang der Annahmeerklärung mit der Reparatur. Nach Fertigstellung der Reparatur übersendet der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von vierzehn (14) Tagen zur Zahlung fällig. Nach Zahlungseingang versendet der Auftragnehmer das Gerät an den Auftraggeber. Versandkosten innerhalb Deutschlands trägt der Auftragnehmer. Versandkosten in das Ausland trägt der Auftraggeber.
2.8. Stellt sich bei der Diagnose von Geräten, nach der Einsendung oder während der Reparatur heraus, dass eine Reparatur nicht möglich ist, so wird das Gerät in montiertem Zustand an den Auftraggeber zurückgesendet. Der Auftraggeber ist in diesem Fall zur Zahlung einer Diagnosegebühr in Höhe von 59,90,– € inkl. MwSt. verpflichtet. Die Versandkosten trägt der Auftragnehmer, es sei denn, der Versand erfolgt in das Ausland. In diesem Fall trägt der Auftraggeber die Versandkosten für die Rücksendung.
2.9. Auftraggeber, die als Verbraucher handeln, haben grundsätzlich ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht. Das Widerrufsrecht kann vorzeitig erlöschen bzw. kann eine Pflicht des Auftraggebers zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen des Auftragnehmers bestehen. Grundsätzlich beginnt der Auftragnehmer mit einer Reparatur vor Ablauf der 14-tätigen Widerrufsfrist nur, wenn der Auftraggeber die sofortige Ausführung verlangt hat. Nähere Informationen enthält die Widerrufsbelehrung des Auftragnehmers..
3.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf dem Gerät befindliche Daten vor der Einsendung zu sichern. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber darauf hin, dass es bei Reparaturen immer zu einem unbeabsichtigten Datenverlust kommen kann.
3.2. Der Auftraggeber trägt das Risiko von Transportschäden. Der Auftragnehmer wird die Öffnung des Pakets filmen, um etwaige Transportschäden zu dokumentieren.
3.3. Die Geräte müssen ohne zusätzliche Zubehör (wie z.B. SIM-Karte, Ladegerät und etc.) gesendet werden. Falls der Auftraggeber etwas benötigt, wird er den Auftragnehmer nach Erteilung des Reparaturauftrags informieren.
4.1. Die Reparatur wird innerhalb der im Angebot angegebenen Reparaturzeit am Sitz des Auftragnehmers durchgeführt.
4.2. Die Reparaturzeit verlängert sich um einen angemessenen Zeitraum, wenn unerwartete Schwierigkeiten bei der Reparatur auftauchen oder weitere Reparaturmaßnahmen beauftragt werden.
4.3. Die Reparaturzeit verlängert sich um den Zeitraum, in dem der Auftragnehmer aufgrund höherer Gewalt an der Leistungserbringung verhindert ist. Dauert die Verhinderung länger als zwei Wochen, so ist der Auftraggeber zur Kündigung des Vertrages berechtigt. In diesem Fall erhält der Auftragnehmer die anteilige Vergütung für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen.
4.4. Das reparierte Gerät wird auf dem Postweg an den Auftraggeber versandt. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht auf den Auftraggeber über, sobald Auftragnehmer das Gerät an das Transportunternehmen ausgeliefert hat.
5.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das reparierte Gerät abzunehmen. Eine Abnahme kann nicht nur ausdrücklich, sondern auch durch schlüssiges Verhalten des Auftraggebers erklärt werden. Ein schlüssiges Verhalten liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber das Gerät nach Erhalt nutzt.
5.2. Als abgenommen gilt ein repariertes Gerät auch, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Übersendung des Geräts eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt und der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Ist der Auftraggeber ein Verbraucher, so treten die Rechtsfolgen des Satzes 1 nur dann ein, wenn der Auftragnehmer den Auftraggeber zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat der Hinweis muss in Textform erfolgen.
5.3. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Nimmt der Auftraggeber ein mangelhaft repariertes Geräte ab, obschon er den Mangel kennt, so stehen ihm Mängelrechte nur zu, wenn er sich seine Rechte wegen des Mangels bei der Abnahme vorbehält.
6.1. Der Auftragnehmer führt die Reparatur nach eigenem Ermessen durch. Zu Dokumentationszwecken werden die Reparaturarbeiten mit einer Videokamera aufgezeichnet und aus Beweisgründen bis zum Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist gespeichert.
6.2. Ist die Reparatur mangelhaft, so kann der Auftraggeber Nacherfüllung verlangen und – wenn diese fehlschlägt – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen
(a) den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen,
(b) von dem Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern und (c) Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
6.3. Verlangt der Auftraggeber Nacherfüllung, so kann der Auftragnehmer nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder eine erneute Reparatur durchführen. Der Auftragnehmer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Der Auftragnehmer kann die Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
6.4. Der Auftragnehmer wird die Nacherfüllung in der Regel innerhalb von fünf bis fünfzehn Werktagen durchführen.
6.5. Macht der Auftraggeber Mängel geltend und stellt sich nach einer Fehlersuche heraus, dass kein Mangel vorlag oder nicht durch den Auftraggeber verursacht worden ist, so ist der Auftraggeber zur Zahlung eine Diagnosegebühr in Höhe von 59,90,– € inkl. MwSt. verpflichtet. Entscheidet sich der Auftraggeber zu einer Reparatur, wird die Diagnosegebühr auf die Vergütung für die Reparatur angerechnet.
7.1. Der Auftraggeber kann bis zur Fertigstellung der Reparatur den Reparaturauftrag jederzeit kündigen.
7.2. Kündigt der Auftraggeber vor Fertigstellung, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu verlangen. Zu den ersparten Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für nicht verbaute Ersatzteile, nicht jedoch die eingesparte Arbeitszeit.
8.1. Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.
8.2. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, soweit der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
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